Was sagt das Gesetz
zum Hacken ?

§202a Ausspähen von Daten:
(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und gegen unberechtigten Zugang
      besonders gesichert sind,  sich einem anderen verschaft,  wird mit Freiheitsstrafe
      bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder
      sonnst nich untmittelbar wahrnebar gespeichert sind oder übermittelt werden.

§263 Computerbetrug:
(1) Wer in der Absicht,  sich oder einem Dritten einen  rechtswiedrigen   Vermögens-
      vorteil zu verschaffen, das Vermögen eines Anderen dadurch beschädigt, dass er
      das Ergebnis  eines  Datenverarbeitungsvorgangs  durch Verwendung unrichtiger
      Einwirkungen auf den Ablauf beinflusst, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
      oder mit Geldstrafe bestraft.

§303a Datenveränderung:
(1) Wer sich rechtswiedrig Daten (§ 202a Abs. 2)  löscht, unterdrückt, unbrauchbar
      macht  oder  verändert,  wird  mit  Freiheitsstrafe  bis  zu  zwei Jahren  oder  mit
      Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

§303b Computersabotage:
(1) Wer  eine  Datenverarbeitung,    die  für  einen   fremden  Betrieb,   ein   fremdes
      Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher bedeutung ist, dadurch stöhrt,
      dass er...
         1. eine Tat nach $ 303a Abs. 1 begehrt oder
         2. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstöhrt, beschädigt,
             unbrauchbar macht,  beseitigt  oder verändert,  wird mit einer Freiheitsstrafe
             bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

PS: auch Portscan und Nuken sind strafbar...by Warlock


(aus dem Bundesgesetzblatt Nr. 21, 1986)